A) Strafanzeige als pdf-Datei
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B) Strafanzeige als Fließtext:
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Heinz W. Meyer, Am Hochwald 1, Untershausen 14.02.2022
Per Einschreiben
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 StPO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Bundespräsidenten Walter Steinmeier, Spreeweg 1, 10557 Berlin
wegen des Verdachts auf § 130 StGB, § 185 StGB, § 186 StGB und § 187 StGB (in Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB) und stelle Strafantrag nach § 152 Abs. 2 StPO i.V.m. § 77 Abs. 1 StGB wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Anzeigenerstatter: Heinz W. Meyer,
Am Hochwald 1, 56412 Untershausen
geb. 18.03.1950 in Friedrichstadt
Strafbar nach: § 130 StGB, § 185 StGB, § 186 StGB, § 187 StGB
Tatort: Berlin - Schloss Bellevue, Verbreitung über
Fernsehen und Zeitungen, Internet, Veröffentlichung auf der Homepage des Bundespräsidenten Https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2022/01/220124-Hass-Gewalt-Pandemie.html
Datum: Seit 24. 01.2022 fortdauernd
Beanzeigte Personen: Bundespräsident Walter Steinmeier
Zeugen: Öffentlichkeit BRD
Sachverhaltsbeschreibung:
Ich gehe seit vielen Wochen mit bei den „Spaziergängen“ und werde durch die Aussagen des Bundespräsidenten beleidigt (185 StGB), verächtlich gemacht und herabgewürdigt (186 StGB) und verleumdet (187 StGB). Ich fühle mich als Zugehöriger der Gruppe der „Spaziergänger“ durch die Aussagen des Bundespräsidenten in meiner Menschenwürde angegriffen, beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet (130 StGB).
Wann immer im Folgenden von „Teilnehmern“ und den „Spaziergängern“ die Rede ist, meine ich damit auch immer mich selbst.
Der Beanzeigte hat unter dem Motto „Gespräch zu Hass und Gewalt in der Pandemie“ am 24.01.2022 ein öffentliches Gespräch im Schloss Bellevue mit Gästen abgehalten. Das Gespräch wurde auszugsweise in den Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten der Bevölkerung in Wort und Bild präsentiert. Die Übertragung begann jeweils mit den Worten „Der Spaziergang hat seine Unschuld verloren.“ Dass hiermit die Teilnehmer an den montäglichen Spaziergängen angesprochen waren, ist jedem, der die Übertragung gesehen oder gehört hat, klar. Die gesamte Eröffnungsrede dieser Gesprächsveranstaltung ist auf der o.a. Webseite hinterlegt und wird als Anhang zu dieser Strafanzeige beigefügt.
Als Gäste haben teilgenommen: Oberbürgermeister Neumann - Thüringen, Oberbürgermeister Lewe als Präsident des Deutschen Städtetages und als Vorsitzender der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Frau Knaup als leitendende Medizinische Fachangestellte, Dr. Reinhardt als und Präsident der Bundesärztekammer, Frau Weihe als Leiterin einer Hundertschaft der Berliner Polizei, Pfarrer Christian Tiede aus Bautzen.
Die Auswahl der Gesprächsteilnehmer ist schon personell völlig ungeeignet, die Gesamtsituation im Zusammenhang mit den Spaziergängen abzubilden. Der Vorsatz einer manipulativen fehlgelenkten Informationsbildung der Bevölkerung ist hier vorsätzlich getroffen worden. Dies muss ausgehend von dem Wissensstand eines Bundespräsidenten und dessen Redenschreiber zweifelsfrei geschlossen werden. Unabhängig davon sind allein die Wirkungen im Bewusstsein der Bevölkerung fehlgelenkt. Die bereits bestehende Spaltung wird verstärkt. Der Bundespräsident fordert „eine schweigende Mehrheit“ auf, sich gegen die „Spaziergänger“ öffentlich zu zeigen. Das ist Volksverhetzung gegen die „Minderheit“ der Teilnehmer an den „Spaziergängen“. Zigtausende Spaziergänger gehen Woche für Woche in Deutschland (in Europa und weltweit) auf die Straße, um für ihre körperliche Unversehrtheit und gegen die unsäglichen und mehr Schaden als Nutzen bringenden Corona-Maßnahme zu demonstrieren, und weil sie nicht bereit sind, die Verantwortung für ihre Gesundheit abzugeben in eine ungenügend geprüfte neuartige Spritze, die mit unendlich viel Druck und Gewalt rücksichtlos unters Volk gebracht wird. Bei diesen Spaziergängen mit hundert Tausenden Teilnehmern tauchen vereinzelt Personen auf, die sich gegen die Maßnahmen der Ordnungskräfte mit körperlichem Einsatz selbst schützen oder Ordnungsmaßnahmen nicht freiwillig nachkommen, und dadurch Gewalt von Seiten der Polizei auslösen. Unklar ist bei diversen solcher Ausschreitungen, ob Provokateure eingesetzt wurden. Ganz unabhängig davon ist es unwürdig und perfide wegen dieser Einzelfälle, die Masse der Teilnehmer, die einen Querschnitt aller sozialen Schichten und allen Alters der Bürger darstellen, zu diffamieren, zu diskreditieren, auszugrenzen – ihnen die Würde des Menschseins zu nehmen.
Ein öffentliches Gespräch soll eine angestrebte Wirkkraft entfalten und auf die Willensbildung der Bevölkerung Einfluss zu nehmen. Auf Grund der Qualifikation des Bundespräsidenten, muss von „Vorsatz“ ausgegangen werden.
Um den Prozess der Willensbildung der Bevölkerung (vereinfacht ausgedrückt) nicht zu „manipulieren“, existieren insbesondere rechtliche Regelungen im Kontext von u.a. politischen Äußerungen von Hoheitsträgern, da ansonsten eine „Umkehr des Willensbildungsprozesses“ erfolgt. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages – Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung - haben hierzu am 19. März 2018 eine Ausarbeitung herausgebracht (WD 3 – 3000 – 074/18). Es handelt sich, neben den strafrechtlichen Vorschriften, an dieser Stelle um Äußerungen, welche „ein Hoheitsträger in seiner hoheitlichen Funktion tätigt“.
Aus Sicht der Zuhörer oder Zuschauer bedient sich der Sprecher in diesen Fällen einer besonderen Autorität, die ihm sein Amt verleiht. Des Weiteren führen die Wissenschaftlichen Dienste aus: „Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts folgt die Äußerungsbefugnis von Hoheitsträgern aus dem einem Amt oder Organ zugewiesenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich. Staatliches Informationshandeln setzt danach keine besondere Rechtsgrundlage voraus.“ Wie zitiert, geht es hierbei aber um die Vermittlung von Informationen und natürlich sind auch diesen Äußerungen Grenzen gesetzt (siehe u.a. Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn sich die Äußerungen nicht auf politische Parteien, sondern auf andere Gruppen oder Personen beziehen, „können deren Grundrechte der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit Grenzen setzen“ . Insbesondere geht es hierbei um die Schutzbereiche von Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG und Artikel 8 GG. „Hier kommt es zu mittelbar-faktischen Grundrechtseingriffen, wenn das staatliche Informationshandeln das grundrechtlich geschützte Verhalten hinreichend gewichtig oder final beeinträchtigt. Das kann etwa der Fall sein, wenn Bürger durch den Aufruf eines Hoheitsträgers von der Teilnahme an einer Versammlung abgeschreckt werden“. Nicht ohne Grund gibt es ein Neutralitätsgebot für Hoheitsträger. Getätigte Äußerungen müssen grundsätzlich sachlich und korrekt sein. „Diffamierende Äußerungen und Werturteile, denen sachfremde Erwägungen zugrunde liegen, sind unzulässig“ . Das Sachlichkeitsgebot ergibt sich aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip. In Bezug auf Beamtinnen und Beamte sei an dieser Stelle auch § 33 BeamtStG und § 36 Abs. 1 BeamtStG erwähnt.
Diese Ausführungen sollen deutlich machen, warum die Eingangsrede des Bundespräsidenten aus Sicht des Anzeigenerstatters, aus moralischer Sicht und aus der Verantwortung des Bundespräsidenten gegenüber der gesamten Bevölkerung besonders verwerflich und spaltend ist. Es spielt eben keine Rolle, was man persönlich von den Teilnehmenden an den „Spaziergänge“ hält, sondern es geht um die Werte, für die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung steht. „Die "freiheitliche" Grundordnung hat den Menschen in seiner unantastbaren Würde im Blick, die zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Folgerichtig kennzeichnet das GG unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft. Mithin ist die freiheitliche Grundordnung der sowohl individual- wie gemeinschaftsbezogene Freiraum, der durch die Würde des Menschen und Menschenrechte gewährleistet ist. "Demokratische" Grundordnung bedeutet, dass die Beteiligung des Menschen an der Gestaltung der verschiedenen Ebenen des Gemeinwesens ebenfalls gewährleistet sein muss.“
Der Anzeigenerstatter stellt sich nicht nur die Frage, welches Demokratieverständnis dieser Rede zu Grunde liegt, sondern auch was genau das unausgesprochene Ziel dieser Stellungname sein soll. Die „Spaziergänger“ nehmen ihr Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG wahr. Die Rede erfüllt mich mit Sorge, gerade in Hinblick auf die Stimmung in der Bevölkerung, der Art der Kommunikation und der in Teilen offen ausgesprochenen Verachtung Menschen anderer Meinung gegenüber. In der Rede wird selbst der Begriff der Minderheit erwähnt (auch wenn dieser vermutlich in einem anderen Kontext gemeint ist). Nichts liegt dem Anzeigenerstatter ferner als historische Vergleiche. Dennoch muss dieser in Anbetracht der Rede an das Buch „Der Doppelstaat“ von Ernst Fraenkel denken (Normenstaat und Maßnahmenstaat). Menschen lernen, indem sie eingetretene Ereignisse mit bekannten Ereignissen der Vergangenheit vergleichen. Zu dieser Vergangenheit gehören das „Dritte Reich“ und viele andere „Reiche“. Das „Dritte Reich“ ist vielen heute Lebenden und deren Kindern und Enkelkindern am nächsten und durch Zeitzeugen besonders aussagefähig. Wenn aktuelle Entwicklungen mit denen des Dritten Reiches ähnlich oder gar gleich erscheinen, und dieses aber nicht ausgesprochen werden darf, so wäre dies ein verdächtiges Zeichen, dass der demokratische Staat schon von jenen Kräften gekapert wäre, die vorgeben ihn zu schützen. Es ist ein psychologisches Gesetz, dass Menschen, die sich ertappt fühlen, dazu neigen, die Täter-/Opfer-Rolle durch propagandistische, unwahre oder halbwahre Informationen zu verdrehen. Dass die Spaziergänger als Sündenbock, als Ursache für die Spaltung und die noch notwendigen Corona-Maßnahmen dienen soll, ist offensichtlich.
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. So steht es in unserem Grundgesetz. Gerade in den letzten zwei Jahren bekommt der Anzeigenerstatter allerdings den Eindruck, dass es eine politisch korrekte bzw. opportune und eine politisch inkorrekte Meinung gibt mit allen, auch beamtenrechtlichen, Konsequenzen und der Anzeigenerstatter redet in diesem Kontext noch nicht einmal über den Impfstatus und die zu hinterfragende Verfassungskonformität vieler Maßnahmen der letzten zwei Jahre.
Diese „Veranstaltung“ war für das Amt eines Bundespräsidenten völlig unwürdig. Sie stellt in meinen Augen eine Volksverhetzung und Verunglimpfung vieler tausender Menschen dar, die ihre Verantwortung für ihre eigene Gesundheit nicht in andere Hände geben wollen, und schon gar nicht in die Hände der Pharma-Lobby und in die Hände von Politikern und Beamten, die der Pharma-Lobby blind vertrauen.
Mit demagogischen Mitteln wurde Hass gesät, anstatt gegenseitiges Verständnis zu fördern. Minderheiten wurden diffamiert, gebrandmarkt, ausgegrenzt, anstatt auf deren Anliegen einzugehen oder diese zumindest auch nur anzusprechen. Die Spaltung des Volkes wurde verstärkt, anstatt Brücken zu bauen. Die Täter/Opfer-Rolle perfide gezielt gegen die Minderheit der „Spaziergänger“ umgekehrt.
Grundsätzlich wird in der Rede in sehr negatives Bild von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Spaziergängen gezeichnet. Es handelt sich um eine sehr selektive Wahrnehmung. Ein objektiver vernünftiger Dritter kann nicht zu diesen Eindrücken gelangen.
Die in der Rede aufgeführten negativen Erscheinungen sind real, aber nicht das wesentliche Merkmal der Spaziergänge. Polizeiberichte belegen, dass die genannten Vorfälle in Bezug auf die Gesamtzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der teilnehmenden Menschen die Ausnahme sind.
Strafrechtlich relevante Inhalte der Rede nach der Rechtsauffassung des Anzeigenerstatters:
Nachfolgend in kursiver Schrift Aussagen aus der Rede des Bundespräsidenten.
„Der Spaziergang hat seine Unschuld verloren. Jedenfalls gilt das für die letzten Monate. Hygiene-Regeln und Corona-Auflagen werden bewusst umgangen, Arztpraxen und Impfbusse auf Marktplätzen attackiert, die Wohnhäuser von Politikern – insbesondere Kommunal-politikern – belagert, Polizeikräfte gezielt verletzt. Fackelträger und Morddrohungen machen Schlagzeilen.“ – Als Titel für die Gesprächsrunde wurde gewählt und veröffentlicht: „Hass und Gewalt in Zeiten der Pandemie – Erfahrungen und Reaktionen“ Mit der beginnenden Aussage des Bundespräsidenten „Der Spaziergang hat seine Unschuld verloren …“ hat der Bundespräsident schon von Anfang an festgelegt, von wem Hass und Gewalt ausgeht. Die „Minderheit“ der Spaziergänger werden mit diesen ersten Sätzen sofort gebrandmarkt, diskriminiert, stigmatisiert, ausgegrenzt. Alle Gesprächsteilnehmer wurden eingeladen, um dieses Stigma zu bestätigen, wie nachfolgend dargelegt wird. Der Bundespräsident schreibt einer Minderheit zu, Hass und Gewalt zu verursachen, erzeugt aber selbst Hass und Gewalt gegenüber dieser Minderheit.
Wenn „Spaziergänger“ sich weigern Masken anzulegen oder diese nur widerwillig anlegen, so haben sie aus eigener Erfahrung wahrgenommen, wie gesundheitsbelastend das Tragen dieser Masken ist und/oder haben die wissenschaftlichen Arbeiten gelesen, die einerseits unzweifelhaft die schädigenden Wirkungen der Mund-Nasen-Bedeckungen belegen und andererseits den Nutzen zum Schutz vor einer Corona-Infektion widerlegen. Menschen, die gegen das Anlegen der „Masken“ protestieren wollen, den Protest nur dann zu erlauben, wenn sie die Masken anlegen, ist paradox. Der Aufruhr der Menschen ist nur allzu verständlich. Warum kann der Bundespräsident das nicht erkennen und diese psychische Zerreißprobe der protestierenden Menschen nicht zumindest einmal ansprechen, anstatt gegen sie zu hetzen? Man stelle sich vor, es gäbe heute schon die Impflicht, und Menschen wollten dagegen demonstrieren. Würde dann die Teilnahme an den Demonstrationen nur jenen erlaubt werden, die sich haben impfen lassen? „Keine roten Linien“? – sollte so etwas Kanzler Scholz damit gemeint haben?
Es wird von Hass und Gewalt gesprochen, mit dem Hinweis, dass das nicht erst in der Phase der Pandemie der Fall ist. Zuschauer, Zuhörer und Leser dieser Information verbinde dies alles mit der Eingangsphrase und beziehen es auf die „Spaziergänger“. Das ist eine unzulässige Verbindung. Die erzielte Wirkung ist Verunglimpfung der „Spaziergänger“.
Mit dem Tenor und der Überschrift „Der Spaziergang hat seine Unschuld verloren“ werden im Analogieschluss pauschal alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche ihr Grundrecht nach Artikel 8 GG wahrnehmen, ausgegrenzt, diffamiert, diskreditiert, gebrandmarkt.
Im Absatz 3 der abgedruckten Rede wird ausgeführt, dass die Gesprächsrunde wegen Corona klein ist, die Fallzahl der Bedrohungen aber groß. Eine kleine Zahl von Teilnehmern sollte doch nicht ausschließen, dass nicht nur solche Stimmen zu Wort kommen, die dem Bundespräsidenten angenehm sind. Hier kann kein Zweifel bestehen, dass ganz bewusst und gezielt die „Spaziergang-Bewegung“ gebrandmarkt werden sollte. Es muss sogar davon ausgegangen werden, dass mit dieser Präsentation Hass in der Bevölkerung gegenüber den Teilnehmern der Spaziergänge erzeugt oder verstärkt wird. Das nehme ich als Volksverhetzung war und erlebe es auch in meinem Alltag aus Gesprächen, Leserbriefen usw.
Wo sind betroffene Eltern, deren Kinder verursacht durch die Corona-Maßnahmen Selbstmord begangen haben (Nachweise können nachgereicht werden), oder deren Kinder durch die Coronamaßnahmen so stark psychisch belastet wurden, dass sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen (Nachweise können nachgereicht werden)? Wo sind die Menschen, Ärzte, Betroffene, die über die Zunahme der häuslichen Gewalt berichten? Wo sind die Menschen, die über das nicht seltene brutale und unverhältnismäßige Vorgehen von Polizeieinheiten und Polizisten berichten? (Hunderte Bilddokumente können zum Beweis nachgereicht werden.) Wo sind die Menschen, die über die verlorene wirtschaftliche Existenz berichten? Wo sind die Menschen, die sich durch falsche Versprechungen haben impfen lassen, um in den Urlaub fahren zu können oder wieder in Restaurants gehen zu können oder andere normale Tätigkeiten ausführen zu können, und sich jetzt betrogen fühlen und keine weitere Impfung wollen? Wo sind die Menschen, die ihrem eigenen natürlich gewachsenen Immunsystem mehr vertrauen als der Pharmalobby? Wo sind die Ärzte, die von vielen Nebenwirkungen der Spritzung - einschließlich Tod - bei ihren Patienten berichten? Wo sind die Ärzte, die mit anderen verträglicheren Mitteln die Infektion mit dem Corona-Virus erfolgreich und ohne schädliche Nebenwirkungen behandeln? Wo sind die Wissenschaftler, die die z.T. tödlichen Nebenwirkungen der Impfung belegen können? Wo sind Argumente und Erfahrungsberichte anderer Nationen, die den Ausstieg aus den untauglichen Maßnahmen schon gewagt haben? Wo, Wo …?
„Wir dürfen nicht verharmlosen“, heißt es. Was wird mit dieser Aussage suggeriert? Doch nur, dass die „Spaziergänger“ gefährlich sind.
„Reichsbürger schreiben Briefe und versuchen schon die Jüngeren vom Impfen abzuhalten.“ – Was habe ich bzw. was haben die „Spaziergänger“ mit den Reichsbürgern zu tun? Hier wird ein unzulässiger Zusammenhang hergestellt und die „Spaziergänger“ diskriminiert, diffamiert und stigmatisiert.
„Oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wie es sich anfühlt, nach der neuesten Veröffentlichung in Messengerdiensten wie Telegram oder auf Facebook mit brutaler Hetze überschwemmt zu werden.“ Auch hier wird wieder ein unzulässiger Zusammenhang hergestellt und die „Spaziergänger diskriminiert, diffamiert und stigmatisiert. Andererseits, was ist mit der Verunglimpfung, Diffamierung und Diskreditierung all jener Wissenschaftler, die eine andere Meinung vertreten als die regierungskonforme? Warum richtet sich die Regierung weiter nach der Meinung des Dr. Drosten, der bereits bei der Schweinegrippe durch seine Fehler der Bundesrepublik und seinen Bürgern großen Schaden zugefügt hat? Und warum wird z.B. Dr. Wodarg, der die Fehler des Dr. Drosten aufdeckte und den Schaden begrenzen konnte, heute nicht mehr zu Rate gezogen? Warum wird er totgeschwiegen? Und warum werden die vielen anderen Wissenschaftler, die bis vor der ausgerufenen Pandemie von Politik und Verwaltung noch als ehrenhafte Wissenschaftler galten, heute nicht mehr gehört und gar als Verschwörungstheoretiker diffamiert?
Der Erfinder und Nobelpreisträger des PCR-Tests – Kary Mullis – sagt über die Funktion seines PCR-Test, dass sein Test alles finden kann. Aber aus dem Gefundenen kann nicht gefolgert werden, ob eine Infektion vorliegt. Zum Nachlesen bei den Ärzten Für Aufklärung https://www.aerztefueraufklaerung.de/pcr-test/index.php. - Positive PCR-Tests werden aber als Basis genommen, um eine Pandemie festzustellen! Massenhaft werden symptomlose Menschen in Quarantäne isoliert. Sie werden als Basis genommen zur Begründung und Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen! – Ist es da nicht eine Frage des gesunden Menschenverstandes, dass Zweifel und Bedenken gegenüber den Aussagen und Maßnahmen der Regierung und Verwaltung entstehen, und Menschen zur Demonstration gegen die Maßnahmen auf die Straße gehen?
Die Spaziergänger sind besorgt um sich selbst, um ihre Kinder, die Mitmenschen, die Menschheit und die Erde, weil Wahrheit von Regierung und Verwaltung nicht mehr gesucht, sondern diktiert wird, andere Meinungen nicht mehr öffentlich diskutiert, sondern verschwiegen oder lächerlich gemacht werden. Es ist ein Zeichen des gesunden Menschenverstandes, wenn die von der Regierung verbreiteten „wissenschaftlichen“ Erkenntnisse infrage gestellt werden. Die im Laufe der Jahre immer wieder festgestellten Betrügereien, Lügen und Korruptionen in der Politik und Verwaltung geben ausreichend Anlass, gegenüber von der Politik als wahr verkauften Informationen kritisch zu hinterfragen und selbst nach anderen Informationen zu suchen.
Bürger, die diese Missstände wahrnehmen, können nicht begreifen, was in diesem Land geschieht. Dass die „Spazierbewegung“-Bewegung immer noch eine friedliche Bewegung ist, auch wenn der Bundespräsident entgegen den vorliegenden Tatsachen ein anderes Bild suggerieren möchte, ist erstaunlich. Dass die derzeitigen Machthaber die Spaziergänger als gewalttätig zu denunzieren versuchen, ist nicht verwunderlich, aber auch offensichtlich für all jene Menschen, die noch fähig sind, sich ein eigenes Bild aus eigenen Beobachtungen zu machen.
Einige dieser verleugneten und z.T. als Verschwörungstheoretiker diffamierten Wissenschaftler werden nachfolgend benannt. Diese Wissenschaftler haben übrigens seit Ende Januar 2022 ein 40-seitiges Ausstiegskonzept mit weit über 100 wissenschaftlichen Quellen unter anderem an alle Abgeordneten des Bundestages und der Landtage, an Bundeswehr, Polizei, Richter, Staatsanwälte, Gesundheitsämter, Landräte und Bürgermeister, Chefredakteure und Intendanten verschickt. Auf der Webseite des Vereins „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Frieden und Demokratie“ ist dazu zu lesen:
„In einer groß-angelegten Brief-Aktion in allen genannten 5 Ländern (D-A-CH-ST-LIE) werden in den kommenden Tagen alle politischen und administrativen Entscheidungsträger der Judikativen, der Exekutiven und der Legislativen im Bund, in den Ländern und auf Kommunalebene persönlich angeschrieben und erhalten sowohl per Email als auch per Post die beiden Schreiben. Empfänger sind alle Abgeordneten der Landtage und des Bundestags, Hochrangige Bedienstete von Polizei und Bundeswehr, Leitende Richter und Staatsanwälte, Leiter von Gesundheitsämtern, Landräte und Bürgermeister, sowie last not least die Chefredakteure und Intendanten der bekannten Medien. Die Namen all der Entscheidungsträger, die dieses Schreiben von uns erhalten haben, werden hier auf unserer Webseite veröffentlicht werden, sodass jeder Bürger sich ein Bild davon machen kann, wer diese wichtigen Informationen erhalten hat.
Keinem Empfänger werden später Ausreden helfen, wie „Ich habe davon nichts gewusst“. Spätestens mit Erhalt dieses Schreibens ist der Empfänger im juristischen Sinne „bösgläubig“ gemacht und wird damit auch bei einer späteren rechtlichen Aufarbeitung der Geschehnisse ggf. zur Verantwortung gezogen werden können.
https://www.mwgfd.de/das-mwgfd-corona-ausstiegskonzept/ (Seitenaufruf 12.02.2022)
Es ist zu wünschen, dass diese Informationen gelesen werden und endlich ein öffentlicher Diskurs zustande kommt. Ein echter Diskurs ist, entgegen der Aussage des Bundespräsidenten, bisher nicht zustande gekommen. Eine Lüge des Bundespräsidenten, oder ein völliges Unverständnis darüber, was ein öffentlicher Diskurs unterschiedlicher wissenschaftlicher Meinungen bedeutet. Sowohl das Eine wie das Andere ist eines Bundespräsidenten unwürdig.
Hier die Liste der zuvor erwähnten Wissenschaftler:
Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi, Kiel, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, ehem. Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Dr. med. Thomas Binder, CH-Wettingen, Kardiologe, Wettingen, Schweiz
Prof. Dr. med. Arne Burkhardt, Reutlingen, Facharzt für Pathologie, Pathologisches Institut, Reutlingen
Prof. Dr.-Ing. Aris Christidis, Gießen, ehem. Technische Hochschule Mittelhessen, Gießen Fachbereich Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik
Dr. med. univ. Dr. phil. Christian Fiala, Wien, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Arzt für Allgemeinmedizin, Tropenmedizin, Wien
Prof. Dr. med. Dr. phil. Martin Haditsch, Leonding, Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
Prof. Dr. Stefan Hockertz, CH-Stein im Aargau, Immuntoxikologe, tpi-consult GmbH
Dr. Renate Holzeisen, Bozen, Südtirol, Rechtsanwältin
Prof. Dr. rer. hum. biol. Ulrike Kämmerer, Würzburg, Humanbiologin, Universitätsklinikum Würzburg
Werner Möller, Stuttgart, Intensivpfleger und Atmungstherapeut, Gründer der Initiative „Pflege für Aufklärung“
Prof. Dr. Werner Müller, Rüsselsheim, Rechnungswesen, Controlling, Steuern, Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz
Prof. Dr. rer. nat. Karina Reiß, Kiel, Mikrobiologie, Quincke-Forschungszentrum der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Univ.-Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. M. Sc. Christian Schubert, Innsbruck, Department für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Medizinische Psychologie. Medizinische Universität Innsbruck
Prof. Dr. Martin Schwab, Bielefeld, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht, Universität Bielefeld
Univ.-Prof. Dr. med. Andreas Sönnichsen, Salzburg, ehem. Abteilung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Medizinische Universität Wien
Priv. Doz. Dr. med. Josef Thoma, Berlin, HNO-Arzt
Prof. Dr. Dr. Daniel von Wachter, Mauren (Liechtenstein), Philosoph und Theologe
Prof. Dr. Harald Walach, klinischer Psychologe, Gesundheitswissenschaftler, Leiter des Change Health Science Instituts, Berlin"
Dr. med. Ronald Weikl, Passau, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Praktischer Arzt, Naturheilverfahren
Dr. Wolfgang Wodarg, Warder, Facharzt für Innere Medizin, Pulmonologie, Sozial- und Umweltmedizin, ehem. Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
„Wir sind zu Freiwild geworden. Wer tut etwas, um uns zu schützen?" Ein solcher Hilferuf ist Anlass genug für unsere heutige Gesprächsrunde“. – Wieder wird suggeriert und in unzulässiger Weise pauschaliert ein negatives Licht auf die „Spaziergänger“ geworfen. Dass aber mehrheitlich in der Presse unzutreffend über die Demonstrationen berichtet wird und die Bewegung mehrheitlich diskreditiert und diffamiert wird, kommt hier gar nicht in die Betrachtung, weil „man“ es nicht sehen will oder nicht sehen kann. Als „Freiwild“ fühlen sich im Gegenteil nicht nur die Spaziergänger, sondern auch ein Großteil der Gesamtbevölkerung, die mit immer wieder neuen, kaum mehr zu verstehenden Maßnahmen „verfolgt“ werden. Mit immer neuen Maßnahmen wird es für viele Menschen immer schwerer den Arbeitsplatz zu halten oder einfach nur den Alltag zu bewältigen.
„Jede gewaltsame Eskalation ist eine zu viel. Denn es geht nicht nur um die Missachtung von Versammlungsrecht oder Hygieneregeln. Es geht um die Missachtung des sozialen Friedens in unserem Land. Hass und Gewalt zerstören das Fundament unseres Miteinanders.“ - Wenn jede gewaltsame Eskalation eine Eskalation zu viel ist, dann gibt es „jede“ Menge davon, die von Seiten der Polizisten ausgegangen ist. Wieder wird hier einseitig kommentiert und durch Projektion ver- bzw. gehetzt.
„Unsere Demokratie braucht die lebendige Debatte. Sie braucht den öffentlichen Raum, in dem auch Widerspruch geäußert werden darf.“ - Hier wird suggeriert, dass eine lebendige öffentliche Debatte existiert. Wie bereits oben dargelegt, existiert sie gerade nicht und verursacht genau deswegen die Protestbewegung und die Spaltung des Volkes.
„Dieses Gut zu beschneiden, muss, wie alle Grundrechtseinschränkungen während der Pandemie, wohlbegründet sein. Doch die rote Linie ist eindeutig. Sie verläuft nicht da, wo jemand das Versammlungsrecht für Forderungen nutzt, die den Regierenden missfallen. Die rote Linie verläuft genau da, wo Gewalt ins Spiel kommt.“ - Hier wird suggeriert, dass die „Spaziergänger“ Gewalttätige sind, und die Teilnehmer der Veranstaltung mit ihren Aussagen das nur noch bekräftigen und damit quasi beweisen.
„Das Gleiche gilt für die Meinungsfreiheit. Wir brauchen sie, und wir schützen sie. Ich selbst habe hier in Schloss Bellevue nicht nur Befürworter, sondern auch Skeptiker und Gegner der Impfung zu Wort kommen lassen. Meinungsfreiheit - das weiß ich, das wissen wir - ist nie bequem. Das macht ihren Wert aus. Sie fordert uns heraus. Aber ein Gewaltaufruf, ein Mordaufruf gar, das ist nicht Wahrnehmung von Meinungsfreiheit.“ - Wenn es tatsächlich so wäre, dass Skeptiker und Gegner der Impfung im Schloss zu Wort gekommen sind, weil der Bundespräsident die Meinungsfreiheit für so wichtig hält und schützen will, warum denn jetzt nicht in dieser Veranstaltung? Die Wirkung, die der Bundespräsident mit dieser Veranstaltung, mit seinen Worten, den ausgewählten Teilnehmern und deren Beiträgen erzielt, ist eindeutig. Die Wirkung ist Diffamierung, Stigmatisierung, Ausgrenzung, Spaltung des Volkes durch Einflüsterung eines unwahren Bildes über den Zustand der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen und die „Minderheit“ der Spaziergänger im Besonderen. Die „Spaziergänger“ werden beleidigt, verunglimpft und verleumdet.
„Wer sich gegen unser Recht stellt und sich mit selbsterklärten Staatsfeinden und verfassungsschutzbekannten Rechtsextremisten gemein macht, der kann sich nicht mehr glaubwürdig auf Demokratie und Freiheit berufen.“ - Wieder wird suggestiv und unzulässig den „Spaziergängern“ unterstellt, sie würden sich mit selbsterklärten Staatsfeinden und verfassungsschutzbekannten Rechtsextremisten gemein machen. Es wird suggeriert, da die Minderheit, genannt „Spaziergänger“, Gegner der Demokratie ist, ist ihre Verfolgung jetzt legitim.
„Schon gar nicht auf die mutigen Ostdeutschen von 1989! Wie perfide, die Proteste von damals mit den heutigen gleichzusetzen.“ - Perfide sind hier nicht pauschal die Demonstranten, die dieses Merkmal wählen, perfide ist hier nur der Versuch des Bundespräsidenten, die Spaziergänger mit dieser Aussage zu stigmatisieren als solche, die die Protestbewegung von 1989 nicht zu wertschätzen wüssten. Wenn sich Menschen wunderbare Vorbilder nehmen, was kann man diesen vorwerfen? Große Meister fordern „Jünger“ auf, ihnen nachzustreben und besser zu werden als sie selbst. Verraten „Jünger“, wenn sie dem Meister nachstreben und versuchen Gleiches zu tun, ihren Meister? Hier sehe ich wieder den Versuch einer Volksverhetzung als gegeben, sowie Stigmatisierung, Beleidigung und Verleumdung.
„Und die Selbstinszenierung als Opfer mit gelbem Stern ist mehr als das. Sie ist eine Bagatellisierung des Antisemitismus und eine Verhöhnung der jüdischen Opfer des Holocaust.“ - Hier wird es kriminell, was der Bundespräsident versucht. Umgekehrt könnte schon eher ein Schuh daraus werden. Zunächst muss klargestellt werden, dass der Bundespräsident wieder durch eine Pauschalierung ein schlechtes Licht auf alle Teilnehmer an den Spaziergängen wirft. Allein das ist schon unzulässig und für das Amt des Bundespräsidenten unwürdig. – Viele Bürger erkennen Parallelen zu totalitären Staatsformen, zu dessen letzter das Dritte Reich gehörte, in dem was jetzt während der Corona-Pandemie von Seiten der Regierung an Maßnahmen erlassen wurde, wie Gesetzesänderungen durchgeboxt wurden, wie ein Politiker, der jahrelang zuvor stellvertretender Vorsitzender der CDU war, in die Position des obersten Richter am Bundesverfassungsgericht gehievt wird und dort unabhängig das politische Geschehen beurteilen soll (Prof. Dr. Stephan Harbarth) , wie Berichterstattungen in den öffentlich rechtlichen Medien propagandamäßig regierungskonform verbreitet wurden. Ich habe mir keine Armbinde mit einem gelben Stern umgebunden. Aber ich kann die Menschen, die das tun, verstehen. Sie verleugnen nicht das Leid der Juden und machen es nicht kleiner. Wie könnte das dadurch geschehen? Im Gegenteil. Sie haben Angst, sie sind besorgt, weil sie Parallelen im System erkennen und die heraufziehende große Gefahr erkennen, die nicht nur der Minderheit der „Spaziergänger“ droht. Der Bundespräsident selbst „warnt“ in der Rede davor, Entwicklungen nicht zu verharmlosen. Das muss er auch anderen zugestehen. Auch wenn von den Spaziergängern eine ganz andere gefährliche Entwicklung gesehen wird. Nicht das Leid der Juden wird angesprochen mit der Armbinde, sondern die aus Sicht der Protestierenden gefährliche Entwicklung menschenverachtender Maßnahmen und Handlungen der Regierenden. Umfangreiche laufende Gerichtsverfahren vor deutschen, europäischen und außereuropäischen Gerichten, die letztlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagen, sollten von den Politikern nicht ignoriert werden. Dass durch das Tragen der Binde das Leid bagatellisiert würde, ist eine perfide Unterstellung und Brandmarkung. Die den gelben Stern tragenden Menschen derart zu stigmatisieren, und das dann auch noch auf die gesamten „Spaziergänger“ zu übertragen ist perfide, volksverhetzend, verleugnend, spaltend.
„Die Botschaft dieser Erklärungen, so will ich sie übersetzen, lautet: Nur Mehrheit zu sein, das reicht nicht! Sondern die Botschaft ist: Die Mehrheit muss auch politisch erkennbar werden. Sie darf sich nicht zurückziehen. Die Bürgerschaft darf nicht schweigen. Die stille Mitte – wie sie immer genannt wird –, sie muss sichtbarer, selbstbewusster und vielleicht auch ein bisschen lauter werden! Denn auch damit ermutigen, ja schützen wir Menschen, die angegriffen werden.“ - Für was soll die Mehrheit lauter werden? Welche Mehrheit ist hier gemeint? Hier wird in demagogischer Weise suggeriert, dass die Mehrheit der Bürger mit den Corona-Maßnahmen und der Arbeitsweise der Regierungen und Verwaltungen einverstanden ist. Es gibt keine öffentliche objektive Befragung hierzu. Eine Aussage darüber entspringt dem Wunschdenken, hat aber mit einer seriösen Information von Seiten des Bundespräsidenten an die Bürger nichts zu tun. Diese Aussage ist unzulässig und überträgt einen Hetzimpuls gegen die Spaziergänger. Warum nn sollte eine Mehrheit, wenn es sie denn gäbe, und die mit den Regierungsmaßnahmen einverstanden ist, „sichtbarer“ und „lauter“ werden? „Denn auch damit ermutigen, ja schützen wir Menschen, die angegriffen werden.“ Dies kann nicht anders verstanden werden, als ein Aufruf zur Abwehr der „Spaziergänger“. Die eigentliche unmissverständliche diffamierende Botschaft ist: „Die Spaziergänger sind die Feinde der Demokratie und sind gewalttätig gegen Politiker und Beamte. Die Mehrheit muss die Politiker und Beamten vor den Spaziergängern beschützen.“ Der öffentliche Friede wird durch die Worte des Bundespräsidenten zum x-ten Mal nicht nur gestört, es wird Zwietracht und Spaltung gesät, ja sogar zum „Widerstand“ gegen die „Spaziergänger“ aufgerufen, zum Widerstand gegen Menschen, die ein verbrieftes Grundrecht in Anspruch nehmen wollen.
Von allem Dargelegten geht eine eindeutige Wirkung aus: Die „Minderheit“ der „Spaziergänger“ wird beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet. § 130 StGB.
„Fackelträger und Morddrohungen machen Schlagzeilen.“ – So die propagandistische stigmatisierende Aussage zu Beginn der Rede. Selektierte regierungskonforme Pressemeldungen werden als Wahrheitsorgan herangezogen. Wie perfide, um diese beliebte Vokabel des Bundespräsidenten zu gebrauchen, ist solche Verleumdung der zu 99,9 % friedlich demonstrierenden Bürger? Erfreulicher Weise neuerdings immer mehr werdende regierungskritische Meldungen blendet der Bundespräsident aus, weil sie hinderlich sind für die Wirkung, die der Bundespräsident ganz unverkennbar mit seiner Rede erzielen möchte: kein Deeskalieren, keine Verständigung, keine Beruhigung im Volk, Stigmatisierung einer Minderheit als gewaltbereiter Demokratiefeind und als diejenigen, die für Gewalt und Hass und für das Fortbestehen der Pandemie und der Corona-Maßnahmen verantwortlich sind.
Die Würde des Menschen wird wiederholt angegriffen, da Teile der Bevölkerung beschimpft, verächtlich gemacht oder verleumdet werden.
Es wird durch den Beanklagten auf Sinne und Gefühle anderer mit dem Ziel eingewirkt, Hass im Sinne von Feindschaft zu erzeugen oder zu steigern.
Der Achtungsanspruch, welcher dem Menschen auf Grund seines Menschseins zukommt, wird verletzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Spaziergang-Bewegung werden durchgehend verächtlich gemacht und herabgewürdigt.
Nach Meinung des Anzeigenerstatters liegt mindestens ein Anfangsverdacht nach § 152 StPO vor.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
H. W. Meyer
Anlage: Abdruck der Eröffnungsrede des Bundespräsidenten vom 24.01.2022