Lebenswert . Leben . Lernen

             Die Illusion von der Willensfreiheit    Gefühle bestimmen, was wir wollen

Ist vielleicht nicht so einfach geschrieben/zu lesen. Sorry. Sind aber glaube ich ein paar gute Sätze dabei. :-))

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Strafanzeige als pdf-Dokument





Hier die Strafanzeige im Fließtext.

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Heinz W. Meyer, Am Hochwald 1, Untershausen 04.02.2022


Staatsanwaltschaft Montabaur
Bahnhofstraße 47
56410 Montabaur

Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 StPO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Stadtbürgermeisterin Montabaur
Frau Gabriele Wieland, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur*
Beigeordnete des Stadtrates Montabaur
Herr Gerd Frink, Am Wassergraben 26, 56410 Montabaur
Herr Karl-Josef Hübinger; Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur*
Herr Peter Piroth, Tonnerrestraße 32, 56410 Montabaur
Fraktionsvorsitzende des Stadtrates Montabaur
Herr Peter Hülshörster (CDU); Albertstraße 14, 56410 Montabaur
Herr Christof Frensch (FWG), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur*
Frau Shalin Normann (Grüne), Horresser Berg 3a, 56410 Montabaur
Herr Harald Birr (SPD), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur*
Herr Thomas Selbach (FDP), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur*
* Wohnanschrift nicht bekannt, deshalb Anschrift Amtssitz Rathaus

wegen des Verdachts auf § 130 StGB, § 185 StGB, § 186 StGB und § 187 StGB (in Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB) und stelle Strafantrag nach § 152 Abs. 2 StPO i.V.m. § 77 Abs. 1 StGB wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Die Reihenfolge der Beanzeigten entspricht der Reihenfolge der angegebenen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner. Weitere Informationen zu den Beanzeigten und zum Sachverhalt folgen.

Anzeigenerstatter: Heinz W. Meyer,
geb. 18.03.1950 in Friedrichstadt
Am Hochwald 1, 56412 Untershausen

Strafbar nach: § 130 StGB, § 185 StGB, § 186 StGB, § 187 StGB

Tatort: Rheinzeitung

Datum: Ausgabe 31.12.2021

Beanzeigte Personen: siehe oben

Zeugen: Zeitungsleser


Sachverhaltsbeschreibung:

Die Beanzeigten haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Veröffentlichung an den Presseverteiler der Stadt Montabaur übergeben. Diese gemeinsame Stellungnahme wurde in der Rheinzeitung am 31.12.2021 veröffentlicht.
Die gemeinsame Stellungnahme ist nachfolgend abgedruckt. Der veröffentlichte Artikel ist als Beweis anliegend beigefügt.
Stadtspitze distanziert sich von „Spaziergängen“
Auch in der Innenstadt von Montabaur haben sich bereits mehrfach montags um 18 Uhr Impfkritiker zu sogenannten „Spaziergängen“ getroffen. Wir bedauern sehr, dass gerade die so schön weihnachtlich geschmückte Innenstadt zum Versammlungsort für unangemeldete Demonstrationen wurde.
Genau vor einem Jahr kämpfte das Altenheim der städtischen Stiftung Hospitalfonds mit einem heftigen Corona-Ausbruch, dessen Belastung bis heute bei Mitarbeitenden, Bewohnern und Angehörigen nachwirkt. Dank der Impfung ist die Situation in diesem Jahr, trotz geringerer Kontaktbeschränkungen, deutlich entspannter. Das Impfangebot hat sich als wichtigste Maßnahme im Kampf gegen die Corona-Pandemie bewährt. Da keine Impfung hundertprozentig wirkt, sind (richtig getragene) Masken ein unverzichtbarer Schutz. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat dies erkannt und steht zum Schutz der Mitbürgerinnen und Mitbürger und hilft, eine Überlastung im Gesundheits- und Pflegebereich zu verhindern.
Umso bedauerlicher ist es, dass eine Minderheit wissenschaftliche Erkenntnisse in Frage stellt und mit unangemeldeten Demonstrationen Grundlagen demokratischer Regeln nicht anerkennt. Eine solche wichtige Grundlage ist die Versammlungsfreiheit. Sie gilt für angemeldete und evtl. unter Auflagen genehmigte Demonstrationen.
Es ist eben kein Spaziergang, wenn bundesweit aufgerufen wird, Gesetze und Corona-Verordnungen bewusst zu ignorieren. Und es ist kein Spaziergang, wenn an die Rathaustür geklebt wird, es solle verhindert werden „dass sich deutsche Geschichte wiederhole“. Solche Bezüge stellen unseren Rechtsstaat in Frage und tragen gerade zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft bei. Auch der bewusst gewählte Zeitpunkt der „Spaziergänge“ montags um 18 Uhr ist ein Schlag für alle, die bei den Leipziger Montagsdemonstrationen gekämpft haben.
Deshalb rufen wir alle demokratisch Gesinnten auf, sich nicht von denen vereinnahmen zu lassen, die bundesweit mit allen Mitteln gegen den demokratischen Rechtsstaat kämpfen. Jeder einzelne möge prüfen, welchen undemokratischen populistischen Kräften er Aufmerksamkeit verleiht. Wem wirklich am Herzen liegt, die Gesellschaft nicht zu spalten, sucht den Dialog, nicht die Konfrontation. Wir sind gerne zum Gespräch bereit.
Wir stehen hinter den Ordnungskräften von Verbandsgemeinde, Westerwaldkreis und Polizei. Sie sorgen dafür, dass demokratische Spielregeln eingehalten werden und wir durch das Einhalten von Corona-Regeln die Pandemie überwinden können. Wir danken allen, die durch ein vielfältiges Angebot in und um Montabaur mit tausenden von Impfungen einen guten Schutz ermöglicht haben.
Montabaur, den 28.12.2021
Gabriele Wieland, Stadtbürgermeisterin;
Beigeordnete Gerd Frink, Karl-Josef Hübinger, Peter Piroth; Fraktionsvorsitzende Peter Hülshörster (CDU), Christof Frensch (FWG), Shalin Normann (Grüne), Harald Birr (SPD), Thomas Selbach (FDP)
Eine öffentliche Stellungnahme soll eine angestrebte Wirkkraft entfalten und auf die (politische) Willensbildung der Bevölkerung Einfluss nehmen. Es kann davon ausgegangen werden bzw. es widerspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die oben aufgezeigten Angaben der Amts-, Mandats-, Funktions- und sonstigen Bezeichnungen eine psychische und intellektuelle Unterstützung darstellen sollen, deren Wirkkraft verstärken und einen „offiziellen“ Character vortäuschen sollen. Auf Grund der Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, muss hierbei von „Vorsatz“ ausgegangen werden. In Demokratien muss sich die politische Willensbildung der Bevölkerung von unten nach oben vollziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Kommunal,- die Landes-, oder die Bundesebene handelt. Um diesen Prozess der Willensbildung der Bevölkerung (vereinfacht ausgedrückt) nicht zu „manipulieren“, existieren insbesondere rechtliche Regelungen im Kontext von u.a. politischen Äußerungen von Hoheitsträgern, da ansonsten eine „Umkehr des Willensbildungsprozesses“  erfolgt. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages – Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung - haben hierzu am 19. März 2018 eine Ausarbeitung herausgebracht (WD 3 – 3000 – 074/18). Es handelt sich, neben den strafrechtlichen Vorschriften, an dieser Stelle um Äußerungen, welche „ein Hoheitsträger in seiner hoheitlichen Funktion tätigt“.  Parteipolitikerinnen und Parteipolitiker unterliegen hier erstmal keinen besonderen Beschränkungen. Natürlich gelten aber auch für sie die Regelungen des StGB. Wenn sich bei Hoheitsträgern ein Amtsbezug herstellen lässt, muss der Sachverhalt natürlich anders gewürdigt werden. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages stellen hierzu fest: „Für einen Amtsbezug sprechen die ausdrückliche Bezugnahme des Sprechers auf sein Amt […].
Aus Empfängersicht bedient sich der Sprecher in diesen Fällen einer besonderen Autorität, die ihm sein Amt verleiht“.  Des Weiteren führen die Wissenschaftlichen Dienste aus: „Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts folgt die Äußerungsbefugnis von Hoheitsträgern aus dem einem Amt oder Organ zugewiesenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich. Staatliches Informationshandeln setzt danach keine besondere Rechtsgrundlage voraus.“  Wie zitiert, geht es hierbei aber um die Vermittlung von Informationen und natürlich sind auch diesen Äußerungen Grenzen gesetzt (siehe u.a. Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn sich die Äußerungen nicht auf politische Parteien, sondern auf andere Gruppen oder Personen beziehen, „können deren Grundrechte der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit Grenzen setzen“.  Insbesondere geht es hierbei um die Schutzbereiche von Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG und Artikel 8 GG. „Hier kommt es zu mittelbar-faktischen Grundrechtseingriffen, wenn das staatliche Informationshandeln das grundrechtlich geschützte Verhalten hinreichend gewichtig oder final beeinträchtigt. Das kann etwa der Fall sein, wenn Bürger durch den Aufruf eines Hoheitsträgers von der Teilnahme an einer Versammlung abgeschreckt werden“.  Nicht ohne Grund gibt es ein Neutralitätsgebot für Hoheitsträger. Getätigte Äußerungen müssen grundsätzlich sachlich und korrekt sein. „Diffamierende Äußerungen und Werturteile, denen sachfremde Erwägungen zugrunde liegen, sind unzulässig“ . Das Sachlichkeitsgebot ergibt sich aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip.  In Bezug auf Beamtinnen und Beamte sein an dieser Stelle auch § 33 BeamtStG und § 36 Abs. 1 BeamtStG erwähnt.
Diese Ausführungen sollen deutlich machen, warum diese aus Sicht des Anzeigenerstatters, aus moralischer Sicht und aus Verantwortung eines großen Teiles der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner gegenüber der gesamten Bevölkerung besonders verwerflich und spaltend ist. Es spielt eben keine Rolle, was man persönlich von den Teilnehmenden der in der  Stellungnahme angesprochenen „Spaziergänge“ hält, sondern es geht um die Werte, für die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung steht. „Die "freiheitliche" Grundordnung hat den Menschen in seiner unantastbaren Würde im Blick, die zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Folgerichtig kennzeichnet das GG unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft. Mithin ist die freiheitliche Grundordnung der sowohl individual- wie gemeinschaftsbezogene Freiraum, der durch die Würde des Menschen und Menschenrechte gewährleistet ist. "Demokratische" Grundordnung bedeutet, dass die Beteiligung des Menschen an der Gestaltung der verschiedenen Ebenen des Gemeinwesens ebenfalls gewährleistet sein muss.“
Der Anzeigenerstatter stellt sich nicht nur die Frage, welches Demokratieverständnis dieser Stellungnahme zu Grunde liegt, sondern auch was genau das unausgesprochene Ziel dieser Stellungname sein soll (neben den offen erwähnten Zielen). Die „angesprochenen“ Bürgerinnen und Bürger nehmen ihr Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG wahr. Die Stellungnahme erfüllt mich mit Sorge, gerade in Hinblick auf die Stimmung in der Bevölkerung, der Art der Kommunikation und der in Teilen offen ausgesprochenen Verachtung Menschen anderer Meinung gegenüber. In der Stellungnahme wird selber der Begriff der Minderheit erwähnt (auch wenn dieser vermutlich in einem anderen Kontext gemeint ist). Nichts liegt dem Anzeigenerstatter ferner als historische Vergleiche. Dennoch muss dieser in Anbetracht dieser Stellungnahme und der genannten Unterzeichner an das Buch „Der Doppelstaat“ von Ernst Fraenkel denken (Normenstaat und Maßnahmenstaat). Menschen lernen, indem sie eingetretene Ereignisse mit bekannten Ereignissen der Vergangenheit vergleichen. Zu dieser Vergangenheit gehören das Dritte Reich und viele andere „Reiche“. Das „Dritte Reich“ ist vielen heute Lebenden und deren Kindern und Enkelkindern am Nächsten und durch Zeitzeugen besonders aussagefähig. Wenn aktuelle Entwicklungen mit denen des Dritten Reiches ähnlich oder gar gleich erscheinen, und dieses aber nicht ausgesprochen werden darf, so wäre dies ein verdächtiges Zeichen, dass der demokratische Staat schon von jenen Kräften gekapert wäre, die er vorgibt zu bekämpfen. Es ist ein psychologisches Gesetz, dass Menschen, die sich ertappt fühlen, dazu neigen, die Täter- und Opfer-Rolle durch propagandistische, unwahre oder halbwahre Informationen zu verdrehen. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.  So steht es in unserem Grundgesetz. Gerade in den letzten zwei Jahren bekommt der Anzeigenerstatter allerdings den Eindruck, dass es eine politisch korrekte bzw. opportune und eine politisch inkorrekte Meinung gibt mit allen, auch beamtenrechtlichen, Konsequenzen und der Anzeigenerstatter redet in diesem Kontext noch nicht einmal über den Impfstatus und die zu hinterfragende Verfassungskonformität vieler Maßnahmen der letzten zwei Jahre. Die Judikative hat sich zu vielen Punkten ja bereits in unzähligen Verfahren geäußert. Erwähnt sei an dieser Stelle allerdings noch ein Urteil des BVerwG vom 13. September 2017 zum Nachteil des damaligen Düsseldorfer Oberbürgermeisters im Kontext einer Aufforderung zu einer Versammlung (BVerwG NVwZ 201, 433).
Strafrechtlich relevante Inhalte der gemeinsamen Stellungnahme nach der Rechtsauffassung des Anzeigenerstatters:
Grundsätzlich wird in der Stellungnahme in sehr negatives Bild der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezeichnet. Es handelt sich um eine sehr selektive Wahrnehmung. Ein objektiver vernünftiger Dritter kann nicht zu diesen Eindrücken gelangen.
Mit der Überschrift „Stadtspitze distanziert sich von „Spaziergängen“ werden im Analogieschluss pauschal alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche ihr Grundrecht nach Artikel 8 GG wahrnehmen, ausgegrenzt.
Mit der Aussage. „Auch in der Innenstadt von Montabaur haben sich bereits mehrfach montags um 18 Uhr Impfkritiker zu sogenannten „Spaziergängen“ getroffen. Wir bedauern sehr, dass gerade die so schön weihnachtlich geschmückte Innenstadt zum Versammlungsort für unangemeldete Demonstrationen wurde.“ werden die Teilnehmer als Störenfriede des Weihnachtsfestes gebrandmarkt. Hier wird bewusst ein unzulässiger Zusammenhang hergestellt.
Im zweiten Absatz der Stellungnahme wird mit der Aussage „vor einem Jahr kämpfte das Altenheim der städtischen Stiftung Hospitalfonds mit einem heftigen Corona-Ausbruch.“ wiederum ein unzulässiger Bezug zu den Teilnehmern hergestellt, der dazu dient, den Teilnehmern dafür eine Verantwortung zuzuschieben oder sie doch zumindest so darzustellen, als wäre ihnen dieser Ausbruch und der Kampf dagegen egal. Den Andersdenkenden wird pauschal der Schutz des menschlichen Lebens abgesprochen. Interessant gerade da auch Menschen aus dem medizinischen Sektor und den Care-Berufen auf die Straße gehen, um gegen die einrichtungsbezogene Nachweispflicht einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu demonstrieren.
Völlig unwissenschaftlich, unlogisch und unbelegt wird im selben Absatz propagiert, dass es dank der Impfung eine Besserung gegeben hat. Gleichzeitig wird eine Mehrheit suggeriert, die das alles erkannt und zum Schutz der BürgerInnen mithilft, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Wieder wird mit dieser Aussage die Minderheit gebrandmarkt, dass sie sich nicht um Schutz der BürgerInnen bemüht und daraus folgernd eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht verhindern möchte, sondern im Gegenteil, dass die Minderheit gerade die Ursache ist für Überlastung des Gesundheitssystems.
Nach dieser wissenschaftlich unhaltbaren Indoktrination wird dann im folgenden Absatz die Minderheit durch eine vollkommen haltlose Beleidigung stigmatisiert, dass sie wissenschaftliche Erkenntnisse infrage stelle.
Dies ist eine Verschleierung der tatsächlichen Gegebenheiten und der Versuch, die Menschen der Montagsbewegung als Wissenschaftsleugner darzustellen. Eine Untersuchung dieser Unterstellung hat nicht stattgefunden, jedenfalls ist weder mit dem Anzeigenerstatter noch den dem Anzeigenerstatter bekannten Teilnehmern ein diesbezüglicher Informationsaustausch erfolgt.
Hier liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung vor, die die Teilnehmer beleidigt und die Bürger gegen die Teilnehmer aufhetzt.
Die Teilnehmer sind weder Wissenschafts- noch Corona-Leugner. Die Teilnehmer anerkennen ausnahmslos wissenschaftliche Erkenntnisse. Allerdings sind sich die Wissenschaftler nicht immer einig.
Es ist sehr bedauerlich, dass die Beanklagten sich offenbar nur auf solche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen, die die eigene Position bestätigt und alle anderen wissenschaftlichen Erkenntnisse ignoriert oder deren Vertreter diffamiert, totschweigt und als Verschwörungstheoretiker versucht lächerlich zu machen. Die Regierung und die Verwaltung erheben ihre wissenschaftliche Meinung zu einem unumstößlichen Gesetz. Seit wann ist das demokratisch?
Das hält der Anzeigenerstatter weder für demokratisch noch für intelligent. Wissenschaft lebt vom Austausch unterschiedlicher Ansichten, vom Meinungs- und Erfahrungsaustausch der Wissenschaftler mit und in ihren unterschiedlichen Meinungen. Genau das wird verhindert von der Politik und Verwaltung. Der Anzeigenerstatter stellt fest, dass es inzwischen in unserem Land so ist, dass das, was wahr ist, diktiert wird. Wo aber Wahrheit diktiert wird, herrscht Diktatur.
Schon Paulus empfiehlt in der Bibel: „Prüfet alles, das Gute haltet fest.“
Das Corona-Virus begleitet die Menschheit seit Beginn an. Es wurde jetzt von der Pharma-Industrie als wunderbarer Dukaten-Esel entdeckt.
Bereits 2003 wurde im öffentlich-rechtlichen Fernsehen über eine Infektion mit dem Corona-Virus berichtet. Seinerzeit wurde die Meinung publiziert, dass eine intakte Immunität ausreicht, um von dem Virus keinen Schaden zu erleiden. Der Corona-Virus fordert die Immunität des Menschen und fördert sie. Die von der Regierung und Verwaltung erzeugte und propagierte Angst schwächt die Immunität. Ungeeignete Maßnahmen verstärken die Belastung der Menschen. In der Folge haben wir Tote und Schäden an Menschen und Wirtschaft zu beklagen, die nicht hätten sein müssen.
Die Spaziergänger haben eine andere Einstellung gegenüber diesem Virus und vertrauen ihrer natürlichen Immunität mehr als dem wissenschaftlich sehr umstrittenen neuartigen, unerforschten mRNA Impfversuchsstoff.
Der Erfinder und Nobelpreisträger des PCR-Tests – Kary Mullis – sagt über die Funktion seines PCR-Test, dass sein Test alles finden kann. Aber aus dem Gefundenen kann nicht gefolgert werden, ob eine Infektion vorliegt. Zum Nachlesen bei den Ärzten Für Aufklärung https://www.aerztefueraufklaerung.de/pcr-test/index.php. - Positive PCR-Tests werden aber als Basis genommen, um eine Pandemie festzustellen! Sie werden als Basis genommen zur Begründung und Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen! – Ist es da nicht eine Frage des gesunden Menschenverstandes, dass Zweifel und Bedenken gegenüber den Aussagen und Maßnahmen der Regierung und Verwaltung entstehen, und Menschen zur Demonstration gegen die Maßnahmen auf die Straße gehen?
Die Regierung und die Verwaltung nimmt sogenannte wissenschaftliche Erkenntnisse des Virologen Drosten als Basis für ihre Maßnahmen. Herr Drosten hat bereits in der Schweinegrippe falsch beraten und großen Schaden verursacht. Dr. Wodarg, der die tragisch falsche Expertise aufdeckte, wird totgeschwiegen, diffamiert, ausgegrenzt. Der Hofnarr bestimmt wieder die Musik bei Hofe. Die Spaziergänger sind besorgt um sich selbst, um ihre Kinder, die Mitmenschen, die Menschheit und die Erde, weil Wahrheit von Regierung und Verwaltung nicht mehr gesucht, sondern diktiert wird, andere Meinungen nicht mehr öffentlich diskutiert, sondern verschwiegen oder lächerlich gemacht werden.
Es ist ein Zeichen des gesunden Menschenverstandes, wenn die von der Regierung verbreiteten „wissenschaftlichen“ Erkenntnisse infrage gestellt werden. Die im Laufe der Jahre immer wieder festgestellten Betrügereien, Lügen und Korruptionen in der Politik und Verwaltung geben ausreichend Anlass, gegenüber von der Politik als wahr verkauften Informationen kritisch zu hinterfragen und selbst nach anderen Informationen zu suchen.
Es gehört bereits heute zum „guten Ton“ der weitgehend gleichgeschalteten Medien, kritische Meinungen gegenüber den Corona-Maßnahmen als „Rechts“, „Verschwörungstheorie“, „Leugner“, „Demokratiegegner“ etc. zu verunglimpfen, zu stigmatisieren, zu beleidigen. Die Beanklagten schließen sich diesem Ton an.
Weiter geht die Stigmatisierung und Volksverhetzung, dass die Minderheit mit unangemeldeten Demonstrationen Grundlagen demokratischer Regeln nicht anerkennt. Das halte ich für besonders verwerflich, weil diese Aussage nicht nur eine Volksverhetzung darstellt, sondern dass diese Aussage auch noch jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Da eine Demonstration nicht angemeldet werden muss, dürfen deshalb auch die Teilnehmer nicht allein deshalb als Demokratiefeinde verunglimpft werden. Entweder haben die Beanzeigten hier einfach eine falsche Rechtskenntnis oder sie verunglimpfen und stigmatisieren bewusst, wenn sie von „genehmigten“ Demonstrationen sprechen.
Demonstrationen müssen nicht genehmigt werden. Demonstrationen werden angemeldet. Die Verwaltungsbehörde kann Auflagen erteilen, sie kann sie sogar unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Aber einer Genehmigung bedarf es nicht. Das sollte auch jedem einleuchten. Eine solche Information wäre hilfreich, um einer Spaltung entgegenzuwirken.
Die Beanzeigten machen aber das Gegenteil. Sie verkehren die Wahrheit, betreiben auch hier Volksverhetzung, indem sie suggerieren, die Minderheit sei die Ursache für die Spaltung. Diese demagogische Tatsachenverdrehung ist kaum zu überbieten. Zitat: „Wem wirklich am Herzen liegt, die Gesellschaft nicht zu spalten, sucht den Dialog, nicht die Konfrontation.“ Hiermit wird gleichzeitig suggeriert, dass sich Teilnehmer einer Demonstration grundsätzlich antidemokratisch verhalten. Hier wird versucht, Menschen davon abzuhalten, ihr Recht auf Demonstration in ein falsches Recht zu rücken, und zu verhindern, dieses Recht wahrzunehmen. Auch hierin erkennt der Anzeigenerstatter eine Volksverhetzung und Beleidigung.
Die erklärte Gesprächsbereitschaft, „Wir sind gerne zum Gespräch bereit.“, wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Ein Gespräch werde als nicht „zielführend“ angesehen, so die Antwort der Beanklagten, nachdem der Anzeigenerstatter den Beanklagten eine Gegendarstellung zur Stellungnahme eingereicht hatte.
Die Volksverhetzung und Stigmatisierung, Beleidung und Verleumdung geht weiter. In der Stellungnahme heißt es: „Deshalb rufen wir alle demokratisch Gesinnten auf, sich nicht von denen vereinnahmen zu lassen, die bundesweit mit allen Mitteln gegen den demokratischen Rechtsstaat kämpfen.“ Mit „Denen“ sind Spaziergänger gebrandmarkt.
Die Würde des Menschen wird wiederholt angegriffen, da Teile der Bevölkerung beschimpft, verächtlich gemacht oder verleumdet werden.
Das Menschsein als soziales und aufeinander aufpassendes Wesen wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wiederholt zumindest suggestiv abgesprochen.
Es wird durch die Beanklagten auf Sinne und Gefühle anderer mit dem Ziel eingewirkt, Hass im Sinne von Feindschaft zu erzeugen oder zu steigern.
Der Achtungsanspruch, welcher dem Menschen auf Grund seines Menschseins zukommt, wird verletzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durchgehend verächtlich gemacht und herabgewürdigt.

Nach Meinung des Anzeigenerstatters liegt mindestens ein Anfangsverdacht nach § 152 StPO vor.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei mir.

Mit freundlichen Grüßen
H. W. Meyer